TEILNAHMEBEDINGUNGEN
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§1 Allgemeines
(1) Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die HOFER Kommanditgesellschaft (nachfolgend "HOFER" genannt). Die Teilnehmenden erklären sich durch die Teilnahme am Gewinnspiel mit nachstehenden Teilnahmebedingungen einverstanden. Für die Organisation, Abwicklung sowie Preisbereitstellung bzw. Gewinnausschüttung ist HOFER sowie die SAFE Promotions GmbH (nachfolgend "SAFE Promotions" genannt) zuständig und verantwortlich.
(2) Dieses Gewinnspiel richtet sich ausschließlich an Verbraucher:innen.
(3) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und freiwillig.
(4) Sämtliche in diesen Teilnahmebedingungen verwendete Personen- und Funktionsbezeichnungen in der männlichen Form umfassen alle Geschlechter gleichermaßen.
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§2 Teilnahmeberechtigung
(1) Teilnehmende erklären, dass sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(2) Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.
(3) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind sämtliche Dienstnehmer der SAFE Promotions GmbH.
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§3 Gewinn
Teilnehmende, die den Jackpot durch Eingabe des Codes knacken, gewinnen den entsprechenden Jackpotwert in Form von HOFER Warengutscheinen in verschiedenen Höhen im Wert von bis zu € 3.000. Die HOFER Warengutscheine werden auf maximal € 250 je Gutscheinkarte aufgeteilt. Der Jackpot von bis zu € 3.000 wird täglich mindestens einmal ausgeschüttet. Die Höhe des Jackpots steigt mit jeder Einlösung um mindestens € 0,01, gedeckelt mit € 3.000. Der Jackpot wird ausgeschüttet, sobald eine vorab definierte Anzahl an Einlösungen erreicht wurde oder bei Erreichen eines bestimmten Zeitpunktes. Der Zeitpunkt, zu welchem der Jackpot geknackt wird, erfolgt über ein Zufallsprinzip.
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§4 Durchführung des Gewinnspiels
(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich in der Zeit von 25.8.2025, 00:01 Uhr MEZ bis einschließlich 6.9.2025, 23:59 Uhr MEZ, möglich.
(2) Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, benötigen die Teilnehmenden einen Glückscode. Dieser Glückscode ist im Glückslos abgebildet, welches Kund:innen von 25.8.2025 bis 5.9.2025 unabhängig vom Einkaufswert gemeinsam mit dem Kassenbon erhalten. Am 6.9.2025 werden in den Filialen keine Lose mehr verteilt, es können am 6.9.2025 jedoch die Lose von den Vortagen eingelöst werden. Dies gilt für Einkäufe in allen HOFER Filialen in Österreich während der Öffnungszeiten und innerhalb des genannten Teilnahmezeitraums. Glückslose werden verteilt, solange der Vorrat reicht. Im Online Shop werden keine Glückslose ausgegeben. Haben Kund:innen ein Los erhalten, können sie dieses öffnen und den QR-Code scannen oder den Glückscode manuell auf jackpot.hofer.at eingeben. Anschließend muss das Teilnahmeformular vollständig ausgefüllt und abgesendet werden. Da die HOFER Filialen sonntags nicht geöffnet haben, können Kund:innen keine neuen Lose erhalten, aber sie haben die Möglichkeit, ihre noch ungenutzten Lose von vorherigen Tagen an den Sonntagen einzulösen. Aktive Newsletterabonnent:innen erhalten am 25.08.2025 einen zusätzlichen Code. Kund:innen können an einem Tag beliebig oft einkaufen und auch mehrere Lose an einem Tag einlösen. Ein Los muss nicht zwingend am erworbenen Tag eingelöst werden, es kann an einem beliebigen Tag im Teilnahmezeitraum eingelöst werden. Unabhängig davon, ob die Teilnehmenden den Jackpot knacken oder nicht, bekommt sie jedes Mal nach erfolgreicher Dateneingabe einen Rabatt-Coupon (HOFER-Warengutschein) über € 5 ab einen Einkaufswert von € 60 per E-Mail zugesendet (Print@Home). Es handelt sich dabei um einen allgemeinen Coupon, der auch über andere Medien verteilt wird und nicht unmittelbar mit dem Gewinnspiel in Verbindung steht.
Jeder zugesandte Rabatt-Coupon kann einmalig von 25.8.2025 bis 6.9.2025 in allen HOFER-Filialen in Österreich für einen Einkauf im Wert von mindestens € 60 eingelöst werden. Ausgenommen sind Bücher, Babyanfangsnahrung, Pfand, HoT Ladebons sowie HOFER Gutscheinkarten und Gutschein-/Wertkarten von Partnerunternehmen/Drittanbietern. Nicht mit anderen Coupons kombinierbar, auch nicht vom gleichen Typ. Der Coupon ist nicht teilbar und nicht in bar ablösbar. Der Coupon wird nicht verzinst. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung besteht kein Anspruch auf Erstattung. Keine Bezahlung von Online Shop Artikel sowie keine Online-Einlösung möglich.(3) Die Gewinne werden unter allen Teilnehmenden verlost, welche das Teilnahmeformular vollständig ausgefüllt und abgeschickt haben. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten sind die Teilnehmenden verantwortlich.
(4) Mehrfachteilnahmen pro Tag sind erlaubt.
(5) Die Auslosung wird per Zufallsprinzip durchgeführt und die Teilnehmenden erfahren sofort, ob sie gewonnen haben.
(6) Die Ermittlung der Gewinner:innen findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
(7) Bis zum 30.09.2025 sind die Teilnehmenden verpflichtet, ihr Original-Aufreisslos mit dem Code im Gewinnfall zu Prüfungszwecken aufzubewahren und gegebenenfalls vorzulegen. Im Falle eines Betrugsversuchs behält sich HOFER vor, die Teilnehmenden vom Gewinnspiel auszuschliessen.
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§5 Annahme des Gewinns
Die Gewinner:innen erhalten nach Eingabe des Codes eine Gewinnmeldung auf jackpot.hofer.at und werden dazu aufgefordert Ihre postalische Adresse, Ihre Telefonnummer sowie Ihr Geburtsdatum anzuführen. Anschließenden werden den Gewinner:innen innerhalb von 14 Arbeitstagen die HOFER Warengutscheine im gewonnenen Wert postalisch zugesandt. Die HOFER Warengutscheine werden auf maximal € 250 je Gutscheinkarte aufgeteilt. Die Zustellung erfolgt ausschließlich an eine Zustelladresse in Österreich. Die Gutscheine werden unbeladen versandt. Wenn Gewinner:innen den Erhalt der unbeladenen Gutscheine nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung bestätigen, können die Gutscheine nicht aktiviert werden und der Gewinnanspruch verfällt. Der Gewinn kann in allen HOFER Filialen in Österreich sowie im HOFER Online-Shop eingelöst werden. Es besteht kein Recht auf Ersatz bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung sowie Missbrauch. Bei technischen Störungen berechtigt sich HOFER zur Ablehnung der Zahlung mittels Gutscheinkarte. Es ist keine Verzinsung oder Barauszahlung möglich. Der Gesamtwert der möglichen Gewinne über alle Spielrunden beträgt € 45.000. Der Jackpot kann während der Laufzeit mindestens einmal täglich geknackt werden. Im Falle eines unzustellbaren Gewinns sind HOFER bzw. SAFE Promotions nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen, ein Anspruch auf den Gewinn besteht in diesem Fall nicht. Es bleibt HOFER nach eigenem Ermessen überlassen zu entscheiden, den Gewinn anderweitig zu verwenden. Die Gewinner:innen nehmen zur Kenntnis, dass HOFER die Daten an SAFE Promotions zum Zwecke der Gewinnspielabwicklung bekannt gibt.
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§6 Veröffentlichung
(1) Die Teilnehmenden nehmen bei der Teilnahme am Gewinnspiel ausdrücklich zur Kenntnis, dass HOFER den Vornamen sowie Initial des Nachnamens der Gewinner:innen auf der Seite jackpot.hofer.at im Bereich «Die glücklichen Jackpot-Gewinner:innen» veröffentlichen darf.
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§7 Störungen im Ablauf; Haftung
(1) HOFER behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmenden zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe seine ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs des Gewinnspiels oder der Internetseite besteht oder das Gewinnspiel aus rechtlichen Gründen unzulässig ist.
(2) HOFER hat das Recht, Teilnehmende mit sofortiger Wirkung vom Gewinnspiel auszuschließen, die den Teilnahmevorgang oder das Gewinnspiel manipulieren bzw. dies versuchen und/oder die gegen die Spielregeln verstoßen. Dies gilt ebenso hinsichtlich Teilnehmenden, die falsche Angaben zu ihrer Person machen.
(3) HOFER übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren der Internetseiten, auf denen das Gewinnspiel angeboten wird.
(4) HOFER haftet nur für Schäden, die von HOFER oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalpflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
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§8 Datenschutzhinweis
(1) Die Teilnehmenden nehmen den Datenschutzhinweis unter https:/www.hofer.at/datenschutzhinweis zur Kenntnis.
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§9 Schlussbestimmungen
(1) Das Gewinnspiel unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist Wels.
(2) Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt gegebenenfalls eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
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